Verantwortung übernehmen, Engagement zeigen

Artikel 13 – Vom Urheberrechtsfilter zur Zensurmaschine

Ein Feature von Daniil Tkatchev

Die Löschung von YouTube, die Abschaltung des Internets, der erste Schritt in eine orwellsche Dystopie – das sind einige von vielen Darstellungen des zurzeit häufig diskutierten Artikel 13. Doch worum genau geht es bei diesem Artikel? Und was macht ihn so kontrovers?

Artikel 13 an sich ist Bestandteil einer Richtlinie des EU-Parlaments zur Erhaltung des Urheberrechts im Internet und soll zuallererst den Urhebern zugutekommen. Kurzgefasst geht es bei dem Artikel darum, eine (kommerzielle) Plattform für Urheberrechtsverletzungen haften zu lassen und nicht die Nutzer, die möglicherweise urheberrechtlich geschützte Inhalte hochladen. Bisher musste die Plattform erst handeln, wenn der Inhalt gemeldet, also bereits hochgeladen wurde. Mit der Einführung dieses Gesetzes müssten Plattformen wie zum Beispiel Facebook, YouTube, Twitter und viele weitere Lizenzverträge mit Filmstudios oder Plattenfirmen abschließen, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden. Andernfalls müssten die Plattformen sicherstellen, dass die Urheberrechte gewährleistet bleiben, was eine strikte Überwachung des Datenverkehrs erfordert.

Im Zuge dessen wurde über die Einführung sogenannter „Uploadfilter“ diskutiert, da die manuelle Überprüfung jeder Datei, die auf einer Seite hochgeladen wird, schlicht unmöglich ist. Inhalte, die von dem Algorithmus als urheberrechtlich geschützt erkannt wurden, werden nicht hochgeladen, also blockiert. Die einzigen Plattformen, die Filter von solchem Umfang bereitstellen können, sind milliardenschwere Unternehmen, wie beispielsweise Google. Doch auch deren Technik würde nicht einwandfrei funktionieren: Wie man bereits an dem Content-ID-System von YouTube gesehen hat, könnte der Uploadfilter ebenso fälschlicherweise Inhalte blockieren, bei denen keine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Ob der Filter Zitate, Parodien, Remixe oder Memes von tatsächlichen Urheberechtsverletzungen unterscheiden kann, wird von KI-Experten stark bezweifelt. Man werde daher vermutlich mehr Inhalte blockieren als zu wenige. Befürworter der Urheberrechtsreform betonen, dass Uploadfilter per se nicht verpflichtend seien. Einige Kritiker, so auch Julia Reda von der Piratenpartei, erwidern darauf, dass es keine andere Möglichkeit zur Umsetzung der Richtlinien gäbe, weshalb Artikel 13 indirekt einen Uploadfilter impliziere. Die dem EU-Parlament vorgeworfene „Wortklauberei“ bei der Formulierung des Artikels ändere nichts an dieser Tatsache.

Uploadfilter könnten zu Zensur von Meinungsfreiheit führen

Neben der technischen Umsetzung der Uploadfilter, sehen Kritiker die Gefährdung der Freiheit des Internets als Problem an: SPD-Abgeordneter Tiemo Wölken, befürchtet, dass der Uploadfilter als Zensurmaschine missbraucht und dadurch die Meinungsfreiheit stark einschränkt werden könnte, indem die ungewollten Inhalte im Filter hängenbleiben. Verstärkt wurde diese Besorgnis aufgrund eines Vorschlages bezüglich einer Einrichtung eines „Terrorfilters“ im Netz. Die Idee dahinter ist Terroristische Inhalte im Internet zu identifizieren und mittels eines Dienstes zu löschen, um eine Verbreitung terroristischer Ideologien zu verhindern. Ebenso wie Artikel 13 sei dieser Vorschlag an sich aus einer guten Idee heraus entwickelt worden, allerdings könne dem Internet ein weiterer Zensurapparat auferlegt werden, denn die Definition von terroristischen Inhalten könne gestreckt werden. Hierbei beteuern die Befürworter der Reform, dass sie den großen Unternehmen in ihrer technischen Kompetenz vertrauen und es zu keiner Zensurmaschine kommen könne. Die erwähnten Risiken sprechen jedoch gegen diese Annahme.

Ausnahmeregelungen funktionieren in der Praxis nicht

Nicht nur große Unternehmen müssen für die hochgeladenen Inhalte haften, sondern auch kleinere (Startup-)Unternehmen. Laut dem neusten Gesetzesentwurf sind kleine Unternehmen nicht zur Überprüfung der hochgeladenen Inhalte verpflichtet, solange die Plattform alle Ausnahmebedingungen erfüllt:

  • Die Plattform generiert jährlich weniger als zehn Millionen Euro Umsatz.
  • Sie wird monatlich von weniger als fünf Millionen Nutzern besucht.
  • Die Plattform besteht seit drei Jahren oder weniger.

Dass eine Plattform alle drei Bedingungen erfüllen kann, ist sehr unwahrscheinlich, wodurch letzten Endes auch die kleineren Unternehmen Filter benötigen. Finanziell nicht in der Lage, die Inhalte selbst zu prüfen, sind die Unternehmen gezwungen, sich der Technik von Google, Facebook und anderer großer Konzerne zu bedienen. Dadurch werden die großen Plattformen immer größer und die kleinen Plattformen rücken in den Hintergrund, sodass ein „Internet-Oligopol“ entstehe und die Netzdiversität, die zurzeit die Internetkultur ausmacht, damit endgültig abgeschafft sei.

Außerdem steht noch die Frage offen, inwiefern die Urheber nun durch diese Reform profitieren. Hier wird vermutet, dass mit dem jetzigen Vorschlag die Unternehmen, die die Uploadfilter bereitstellen, in erster Linie Gewinne erzielen, während die Urheber eher weniger Vorteile daraus ziehen.

Aufgrund der unzureichenden Möglichkeiten zur technischen Umsetzung und das Potenzial eines Uploadfilters als antidemokratisches Werkzeug, versuchte man im Internet durch Online-Petitionen und E-Mails an EU-Abgeordnete die Verabschiedung von Artikel 13 zu verhindern – ohne viel Erfolg.

Politische Beschlüsse führen zu (Internet-)Protesten

Anfang dieses Jahres wurde überraschenderweise jedoch verkündet, dass die Verhandlungen zu den Urheberrechtsreformen misslungen sind. Außerdem haben die CDU, CSU und SPD die Ablehnung eines Uploadfilters im Koalitionsvertrag festgehalten. Entgegen der Annahme, dass Artikel 13 nicht mehr erlassen wird, arbeiteten Frankreich und Deutschland gemeinsam an einem Kompromiss bezüglich der Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen. Nach der Einigung wollte man nun die Urheberrechtsreform so schnell wie möglich durchbringen bevor diese mediale Aufmerksamkeit bekommt.

Viele Bürger fühlten sich, als hätte man sie hinter das Licht geführt – es folgte heftige Kritik in sozialen Netzwerken. Vor allem auf Twitter beschwerten sich viele deutsche Nutzer unter den Hashtags #NieWiederCDU und #NieWiederSPD über die unverschämte, volksferne Politik und die Medieninkompetenz vieler Entscheidungsträger. Besonders Axel Voss, CDU-Verhandlungsführer der Urheberrechtsreform, wurde für sein fehlendes technisches Verständnis vom Internet und seiner Ignoranz gegenüber Warnungen von Experten und aus seiner eigenen Partei kritisiert. Daraufhin wurden gezielt Falschinformationen seitens der CDU/CSU verbreitet: Die Glaubwürdigkeit einer Online-Petition mit ungefähr fünf Millionen Unterschriften wurde angezweifelt, Kritik von jüngeren Nutzern als Gehirnwäsche durch Überseekonzerne abgetan und allgemein seien alle Proteste im Internet durch Bot-Accounts aus Silicon Valley inszeniert worden. Die Gefahren, die durch den Erlass von Artikel 13 entstehen könnten, wurden schlichtweg geleugnet.

Entrüstet über diese Anschuldigungen, wurden mit Unterstützung von YouTube- und Twitch-Persönlichkeiten spontan Demonstrationen auf die Beine gestellt – gegen die Urheberrechtsreform, gegen Uploadfilter, gegen Zensur. „Wir sind die Bots“ und „Stoppt die Zensur“ hallte es in den darauffolgenden Wochen durch die Straßen von mehreren Städten, allen voran Köln, wo die Protestbewegung startete. Auch Sprüche wie „Nie wieder CDU“ waren zu vernehmen – die Protestbewegung brachte ihre Unzufriedenheit gegenüber der derzeitigen Politik deutlich zum Ausdruck.

Pauschallizenzen anstatt Uploadfiltern

Mittlerweile hat die CDU/CSU einen neuen, nur für Deutschland geltenden Vorschlag entwickelt, welchem zufolge man anstatt der Uploadfilter Pauschallizenzen anwenden wolle. Dadurch solle eine Einschränkung der Internetfreiheit verhindert werden. Außerdem sollen hochgeladene Inhalte bis zu einer bisher noch nicht definierten „zeitlichen Grenze“ von Lizenzgebühren befreit werden. Die genaue Umsetzung und Einbettung dieser Idee in die Urheberrechtsreform, die im Rest der EU jedoch anders geregelt werden soll, ist bisher nur sehr vage erklärt worden und wird dementsprechend auch hinterfragt. Friedhelm Greis, Redakteur für Netzpolitik des Web-Portals Golem.de, hält den Vorschlag für „fragwürdig“ wegen der unerklärlichen Abkehr Deutschlands von der ursprünglichen Urheberrechtsreform. Auch die nicht gegebene Eingrenzung der Regelung wirft Fragen auf. Greis vermutet hierbei einen Versuch, die innerparteilichen Kritiker und die im Internet stattfindende Kampagne gegen die CDU/CSU zu beschwichtigen. Die Opposition behauptet, es handele sich dabei lediglich um das Zurückerlangen von Wählerstimmen vor den Wahlen im Mai.

Fazit: Nach dem Bruch des Koalitionsvertrages, der versuchten heimlichen Vorverlegung der Abstimmung zur Urheberrechtsreform und der Diskreditierung und Diffamierung von Protestbewegungen im Internet, sei die Glaubwürdigkeit dieser Änderungsvorschläge eher dahingestellt.

Am 23.03. finden europaweit Demonstrationen gegen die Urheberrechtsreform und vor allem gegen Artikel 13 statt. Auch in Deutschland wird man auf die Straße gehen und sich gegen Zensur und für ein freies Internet einsetzen. Damit endet der Protest jedoch nicht. Im Mai sind Europawahlen: Hier kann man seiner Stimme definitiv die gewollte Wirkung verleihen.

Für weitere Informationen zur Demonstration: https://savetheinternet.info/demos


Quellen:

Zensur und Urheberrecht: Upload-Filter (Artikel 13) beschlossen

https://www.youtube.com/watch?v=9YNpevMiA9g

https://www.youtube.com/watch?v=2Ow9PXtJ6VI

https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/eu-urheberrrecht-cdu-will-uploadfilter-fuers-internet-verhindern,RKrJ24h

https://www.zeit.de/digital/internet/2019-01/eu-urheberrecht-reform-leistungsschutzrecht-trilog-verhandlungen-gescheitert

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Wir-sind-die-Bots-ueber-1000-demonstrieren-gegen-Artikel-13-4311105.html

https://www.golem.de/news/pauschallizenzen-cdu-will-ihre-eigenen-uploadfilter-verhindern-1903-140054.html

https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/was-sie-zum-neuen-eu-urheberrecht-wissen-muessen,R3WX69F

https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/deutschland-und-frankreich-einig-bei-upload-filtern-im-netz,RHCR6Mz

https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Copyright-Reform-Berichterstatter-Voss-erwartet-Mehrheit-im-Parlament-4341793.html

https://www.golem.de/news/uploadfilter-spd-setzt-auf-streichung-von-artikel-13-1903-140169.html

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